Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.
Beauftragung eines weiteren
Frachtführers
Der
Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzugs
heranziehen
2.
Zusatzleistungen
Der
Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine
Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen
Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes aus. Zusätzlich zu
vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbare Leistungen und
Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach
Vertragsabschluß erweitert wird.
3.
Sammeltransport
Der
Umzug darf auch im Sammeltransport durchgeführt werden.
4.
Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.
5.
Erstattung der Umzugskosten
Soweit
der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch
auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und
fällige Umzugskosten-vergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder
Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur
auszuzahlen.
6.
Transportsicherungen
Der
Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an
hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-,
-Radio- und HiFi-Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu
lassen. Zur überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der
Möbelspediteur nicht verpflichtet.
7.
Elektro- und
Installationsarbeiten
Die
Leute des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur
Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten
berechtigt.
8.
Handwerkervermittlung
Bei
Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für
die sorgfältige Auswahl.
9.
Aufrechnung
Gegen
Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen
Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
10.
Abtretung
Der
Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm
aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den
Ersatzberechtigten abzutreten.
11.
Missverständnisse
Die
Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen,
Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme
nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs, hat der letztere nicht zu
verantworten.
12.
Nachprüfung durch den
Absender
Bei
Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein
Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen
wird.
13.
Fälligkeit des vereinbarten
Entgelts
Der
Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei
Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder in Form
gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen.
Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem ab-gerechneten Wechselkurs zu
entrichten. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der
Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der
Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. § 419 findet entsprechende
Anwendung.
14.
Rücktritt vom Vertrag
Ziff.
6.6 DIN EN ISO 12522-1 wird durch die einschlägigen Bestimmungen des BGB und
HGB, insbesondere durch §§ 415 HGB, 346 ff BGB ersetzt.
15.
Lagervertrag
Im Falle
der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen
Möbeltransportes (ALB). Diese werden auf
Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt.
16.
Gerichtsstand
Für
Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses
Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem
Transportauftrag zusammenhängen, gilt in allen Fällen Gerichtsstand D-83278
Traunstein, ausschließlich zuständig und vereinbart. Für Rechtsstreitigkeiten
mit anderen als Vollkaufleuten gilt in allen Fällen Gerichtsstand D-83278
Traunstein, ausschließlich zuständig auch für den Fall, dass der Absender nach
Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland
verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist.
17.
Rechtswahl
Es gilt
deutsches Recht.
18.
Ausfallkosten
Im Falle
der Kündigung des Auftraggebers steht dem Auftragnehmer gemäß § 649 BGB ein
Anspruch auf 1/3 des für den Umzug vereinbarten Entgelts zu, sofern der
Auftragnehmer nicht einen höheren Anspruch als die 1/3 auf die vereinbarte
Vergütung nachweist.
AGB
Impressum